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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich
Allen Angeboten,
Vereinbarungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich vom Vermieter anerkannt wurden,
sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2) Vertragsabschluss, -partner
Der Vertrag ist
abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage
aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird. Dies gilt auch bei
mündlich getätigten Reservierungen.
Hat ein Dritter für einen Kunden
bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Der Vermieter kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung
verlangen.
Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der
Vermieter behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchung, wie im Angebot
angegeben, die reservierte Wohnung anderweitig zu vergeben.
3) Leistungen, Preise, Zahlung
Der Vermieter
verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten, und die
vereinbarte Leistung zu erbringen.
Die vereinbarten Preise schließen alle
verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser und Strom) ein. Ebenso die
Wäschebereitstellung, Endreinigung, Parkplatz und W-LAN.
Mit Abschluss des Vertrages wird
eine Vorauszahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Preises fällig. Die
Aufforderung erfolgt mit Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des
Vermieters nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der
Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten
Die
Bezahlung der Mietkosten kann vorab per Überweisung erfolgen
oder vor Ort in Bar. Es sind Kartenzahlungen mit
EC-Karte möglich.
4) An- und Abreise, Wohnungsbereitstellung
Die
gebuchte Wohnung steht am bestätigten Anreisetag ab 15.00 Uhr zur
Verfügung. Die Schlüssel-Übergabe erfolgt nach telefonischer Anmeldung an der
Chiemsee Hauszeit.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am Abreisetag steht den Gästen die Wohnung bis 10.00 Uhr zur
Verfügung. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit dem
Vermieter möglich. Bei einer späteren Abreise kann der aktuelle
Tageszimmerpreis berechnet werden.
Die Belegung der Wohnung kann nur durch
die angemeldeten Personen erfolgen.
Alle Wohnungen und öffentliche Bereiche
sind Eigentum des Vermieters und somit sorgsam und pfleglich zu behandeln. Bei
mutwilliger Beschädigung behält sich der Vermieter das Recht des Schadenersatzes
vor.
In allen Wohnungen und im gesamten Ferienhaus herrscht Rauchverbot. Bei
Nichtbeachtung kann der Vermieter eine Gebühr von 50,00 EUR für die nötigen
extra Reinigungsarbeiten berechnen.
5) Rücktritt des Gastes
Stornierungen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters, womit aber kein
Verzicht auf Storno- bzw. No-Show-Gebühren verbunden ist.
Falls der Gast von
seinem geplanten Aufenthalt oder Inanspruchnahme der Leistungen des Vermieters
zurücktreten sollte, so gelten folgende Storno-Gebühren:
Eine Stornierung bis
28. Tag vor Anreise ist kostenfrei, danach werden 80 % des Übernachtungspreises
berechnet
Bei Nichtanreise werden 100 % des gesamten Übernachtungspreises
berechnet.
Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung!
Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass
dem Vermieter durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein
niedrigerer Schaden als das vereinbarte entstanden ist.
6) Rücktritt des Vermieters
Wird eine vereinbarte
oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist
der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Vermieter ist
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen –Wohnung unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person
des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes gebucht werden – der Vermieter
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters
in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
Bei berechtigtem
Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.
7) Haftung
Der Vermieter haftet dem Kunden nach den
Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das
Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
Der
Vertragspartner haftet gegenüber dem Vermieter in vollem Umfange für Schäden,
die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, an Gebäude und
Inventar verursacht werden, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren
Schaden nachweist.
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder
sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine
Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen
werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenansprüche sind unstreitig und rechtskräftig
festgestellt.
Wertgegenstände, Geld oder geldwerte Papiere sind im Safe
aufzubewahren. Falls diese nicht dort verwahrt werden, übernimmt der Vermieter
dafür keinerlei Haftung.
8) Sonstiges
Tiere sind in unseren Wohnungen nicht
erlaubt und dürfen nicht mitgebracht werden.
Auskünfte werden nach bestem
Wissen und Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen.
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage gegen
Erstattung der Portokosten nachgesandt. Der Vermieter verpflichtet sich zu einer
Aufbewahrung von 6 Monaten.
Für Gäste bestimmte Nachrichten, sowie Post- und
Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die
Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine
Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch
ausgeschlossen.
9) Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Vereinbarungen unwirksam werden, so werden die restlichen Bestimmungen in ihrer
Wirksamkeit nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform und werden erst wirksam,
wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden.
Bernau, 01.11.2021